Hauptmenü:
Es gibt folgende drei Vorsorgepläne:
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Die zu versichernde Person bezeichnet auf dem Aufnahmegesuch den gewünschten Vorsorgeplan.
Ein Wechsel des Vorsorgeplanes ist jeweils auf Beginn eines Kalenderjahres möglich und muss der PkK zusammen mit der Lohndeklaration schriftlich gemeldet werden.