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Der Beitritt steht jedem selbständigen Kaminfegermeister, Kaminfeger sowie weiteren dem SKMV nahestehenden Geschäftsinhaber offen. Es können nur natürliche Personen aufgenommen werden.
Personen, die berechtigt sind, diesen Plänen beizutreten, reichen der PkK das unterzeichnete, vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllte Anmeldeformular ein.
Die PkK entscheidet über die Aufnahme. Eine Aufnahme in diese Pläne erfolgt auf den vom Antragsteller deklarierten Zeitpunkt, jedoch nur, falls noch kein Vorsorgefall eingetreten ist.