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In die PkK bzw. in das Vorsorgewerk Mitarbeiter werden alle Arbeitnehmer aufgenommen, welche die Aufnahmebedingungen gemäss Anhang des Reglements Vorsorgewerk Mitarbeiter erfüllen.
In die PkK bzw. in das Vorsorgewerk Mitarbeiter werden nicht aufgenommen:
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Die Aufnahme in die Personalvorsorge erfolgt mit dem Antritt des Arbeitsverhältnisses, frühestens jedoch auf den 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres für die Erwerbsunfähigkeits-
Die Aufnahme in die Altersvorsorge ist abhängig vom gewählten Vorsorgeplan.